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Neuigkeiten zum deutschen und italienischen Handelsrecht: Inkasso, Warenlieferung, Steuer

denaro contante Germania

VERWENDUNG VON BARGELD: NEUES GESETZ

Nach den neuen Regeln, die ab dem 3.6.2021 gelten, wird die Definition von Bargeld erweitert und umfasst alle Banknoten und Münzen, einschließlich der Währungen, die nicht mehr im Umlauf sind, aber noch bei Finanzinstituten umgetauscht werden können. Darüber hinaus werden Goldmünzen sowie Gold in Form von beispielsweise Barren oder Nuggets mit einem Mindestgoldgehalt von 99,5% ab sofort auch als Bargeld angesehen.


Wenn Bargeld im Wert von mindestens 10.000 Euro per Post, Transport oder Kurier versendet wird, können die Zollbehörden eine Herkunftserklärung für das Bargeld verlangen, die innerhalb von 30 Tagen vorgelegt werden muss.


Wenn der Verdacht besteht, dass das Bargeld mit kriminellen Aktivitäten in Verbindung stehen könnte, dürfen die Zollbehörden nun auch bei Beträgen unter 10.000 Euro eingreifen.


Kann weder eine Herkunftserklärung noch eine Einzahlungsbescheinigung vorgelegt werden oder bestehen Verdachtsmomente einer Verbindung zu kriminellen Aktivitäten, kann das Geld einbehalten werden.


In diesem Kontext ist es für Unternehmen und Einzelpersonen, die mit dem italienischen Handelsrecht in Verbindung stehen, von entscheidender Bedeutung, sich dieser Änderungen bewusst zu sein und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um mit den neuen gesetzlichen Anforderungen konform zu gehen.

Passaporto Germania

VERWENDUNG DES TELEFONS ALS AUSWEIS

Die Funktion des digitalen Dokuments des Personalausweises, der elektronischen Aufenthaltserlaubnis und der eID-Karte ermöglicht die sichere Identifizierung einer Person bei der Nutzung von Verwaltungsdiensten. Bisher war es notwendig, neben einem Personalausweis, einer elektronischen Aufenthaltserlaubnis oder einer eID-Karte auch eine PIN und ein Kartenlesegerät zu haben.


Mit dem vom Bundesparlament verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Einführung des elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät (SmarteID-Gesetz) möchte die Regierung den Bürgern ermöglichen, die erforderlichen Informationen dauerhaft auf ihren mobilen Geräten zu speichern und sich ausschließlich mit einem mobilen Endgerät und einer PIN zu identifizieren. Die Möglichkeit, sich mit dem Smartphone zu identifizieren, sollte also nur mit der Verwendung des Smartphones möglich sein. Das Gesetz ist seitdem 1.9.2021 in Kraft.


In Bezug auf das "Italienische Handelsrecht" ist es wichtig, dass italienische Staatsbürger, die in Deutschland leben oder arbeiten, sowie deutsche Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit Italien unterhalten, diese Änderungen in Sicht haben und die neuen Möglichkeiten der digitalen Identifikation nutzen.

diritto Banche Germania

UNGÜLTIGE AGB DER BANK

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland hat sich zur Wirksamkeit einer von Banken verwendeten Klausel geäußert (Urteil vom 27.04.2021). Gemäß dieser Klausel werden Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Kunden in Textform spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Datum ihres Inkrafttretens mitgeteilt. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde seine Zustimmung erteilt hat, wenn er nicht vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens der Änderungen seinen Widerspruch anzeigt. Die Bank weist in ihrer Mitteilung ausdrücklich auf diese stillschweigende Zustimmung hin. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen.


Das BGH hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank, die ohne jegliche inhaltliche Beschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen fingieren, unwirksam sind.


In der Vergangenheit haben einige Banken und Sparkassen auf der Grundlage solcher und ähnlicher Formulierungen Dienstleistungs- und Preisänderungen durchgesetzt. Es bleibt abzuwarten, wie das Urteil diese Änderungen beeinflussen wird.


Im Kontext des "Italienischen Handelsrechts" ist es für italienische Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, sowie für deutsche Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zu Italien von Bedeutung,  die Auswirkungen solcher Rechtsprechung auf ihre Vertragsbedingungen und Kundenbeziehungen zu berücksichtigen.

Kurzarbeit Germania

FRISTVERLÄNGERUNG FÜR KURZARBEITSGELD

Deutschland hat die Frist für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum 30.6.2021 verlängert. Unternehmen, die bis zum 30.6.2021 erstmals Kurzarbeit einführen oder nach einer Unterbrechung von drei Monaten wieder aufnehmen, können bis zum 31.12.2021 den erleichterten Zugang beantragen. Voraussetzung:


- Mindestens 10 % der Beschäftigten sind von einem Arbeitsausfall betroffen.

- Es wird vollständig auf den Aufbau von Minusstunden verzichtet.

- Auch Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf das Kurzarbeitergeld.


Die Regelung soll Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen und ihre Mitarbeiter schaffen.

Lavoro stagionale Germania

LÄNGERE VERTRÄGE FÜR SAISONARBEITSKRÄFTE

Der Deutsche Bundestag hat eine Ausnahmeregelung für Saisonarbeit beschlossen. Mit dem Gesetz wird die zulässige Dauer der kurzfristigen Beschäftigung, die von Sozialversicherungsbeiträgen befreit ist, ausnahmsweise auf maximal 4 Monate oder 102 Arbeitstage (zuvor 3 Monate / 70 Arbeitstage) für den Zeitraum vom 1.3. bis zum 31.10.2021 erweitert.


Der Hintergrund ist, dass die Fluktuation der ausländischen Saisonarbeitskräfte aufgrund der Corona-Pandemie geringer als üblich ist. Diese Regelung für Saisonarbeitsverträge läuft automatisch am 31.10.2021 aus.


Im Kontext des "Italienischen Handelsrechts" ist es für italienische Unternehmen, die saisonale Tätigkeiten in Deutschland ausführen, sowie für deutsche Unternehmen, die italienische Saisonarbeitskräfte beschäftigen, wichtig, sich dieser zeitlich begrenzten Regelung bewusst zu sein und ihre Personalplanung entsprechend anzupassen.

riciclaggio Germania

NEUES FINANZTRANSPARENZREGISTER

In Deutschland möchte die Bundesregierung mit dem Transparenzregister und dem Finanzinformationsgesetz mehr Transparenz über deutsche Unternehmen und ihre wirtschaftlichen Eigentümer schaffen. Diese Instrumente sollen der Bekämpfung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung dienen.


Der Gesetzentwurf sieht vor, das Transparenzregister von einem Auffangregister zu einem Vollregister umzuwandeln. Zu diesem Zweck wird die sogenannte Mitteilungsfiktion abgeschafft, nach der bisher juristische Personen, deren Eigentümer- und Kontrollstruktur und damit ihr wirtschaftlicher Eigentümer aus anderen Registern (zum Beispiel dem Handelsregister, aber auch dem Genossenschafts- und Vereinsregister) ersichtlich sind, als hätten sie die Mitteilungspflicht über den wirtschaftlichen Eigentümer zur Eintragung im Transparenzregister erfüllt.


Alle juristischen Personen sind somit nicht nur verpflichtet, ihren wirtschaftlichen Eigentümer zu identifizieren, sondern auch, diesen aktiv für die Eintragung im Transparenzregister zu melden. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Aktualität der Daten liegt eindeutig bei den juristischen Personen. Als Vollregister wird das Transparenzregister künftig also eine quantitativ vollständige und qualitativ hochwertige Datenbasis über die wirtschaftlichen Eigentümer aller transparenzpflichtigen Entitäten enthalten.


Im Rahmen des "Italienischen Handelsrechts" ist es für italienische Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, sowie für deutsche Firmen mit Geschäftsbeziehungen zu Italien von Bedeutung, die Anforderungen des deutschen Transparenzregisters zu kennen und sicherzustellen, dass sie ihre Pflichten zur Meldung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer erfüllen.

diritto consumatore Germania

IRREFÜHRENDE WERBUNG

Ein deutsches Gericht (OLG Frankfurt, Urteil vom 4.2.2021) hat in einem Fall entschieden, in dem ein Fitnessstudio mit einem monatlichen Preis von "Euro 29,99 für eine 24-Monats-Mitgliedschaft" als Anmeldegebühr warb. Die Anzeige war mit einem Sternchen versehen, das klein auf der rechten Seite platziert war, mit dem Hinweis "zzgl. 9,99 € Servicegebühr/Quartal".


Die Richter stellten klar, dass Preisangaben in einer Werbung den Gesamtpreis anzeigen müssen, den der Verbraucher für die Dienstleistung zu zahlen hat. Die genannte Preiswerbung, ohne Einschluss einer vierteljährlich zu zahlenden Servicegebühr, verstößt gegen diese Verpflichtung und ist unrechtmäßig.


Im Kontext des "Deutsch-Italienischen Handelsrechts" ist es für italienische Unternehmen, die Werbung in Deutschland schalten, wichtig, die Rechtsprechung zu Preisangaben zu beachten und sicherzustellen, dass ihre Werbung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, um Verstöße und mögliche Sanktionen zu vermeiden.

diritto societá  Germania

LIQUIDATION EINER GbR UND SCHULDEN

Bei der Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) steht ein Überschuss nach Begleichung der gemeinsamen Schulden und der Rückzahlung der Einlagen den Gesellschaftern in Höhe ihrer Gewinnanteile zu. So wurde vom BGH beschlossen (Urteil vom 27.10.2020).


Reicht das Gesellschaftsvermögen nicht aus, um die gemeinsamen Schulden zu begleichen und die Einlagen zurückzuzahlen, so tragen die Gesellschafter den Fehlbetrag entsprechend dem Verlust, den sie zu tragen haben. Kann der einem Gesellschafter zurechenbare Beitrag von ihm nicht eingezogen werden, müssen die anderen Gesellschafter den Fehlbetrag im gleichen Verhältnis tragen.


Das deutsche Gericht hat entschieden, dass eine GbR, auch wenn sie keine öffentliche Gesellschaft ist, nach ihrer Auflösung, vertreten durch den Liquidator, zusätzliche Beiträge zum Zwecke des Ausgleichs unter den Gesellschaftern fordern kann, diesem Grundsatz folgend.


Im Kontext des "Italienischen Handelsrechts" ist es für italienische Gesellschafter einer GbR oder für italienische Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit einer GbR in Deutschland unterhalten, wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Rechtsprechung zu verstehen, um ihre Rechte und Pflichten im Falle der Auflösung der Gesellschaft zu kennen.

commercio Germania

MEHR LADESTATIONEN FÜR ELEKTROFAHRZEUGE

In Deutschland wurde das Gesetz über die Schaffung einer integrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden verabschiedet, das bereits in Kraft getreten ist.


Für neue Wohngebäude mit mehr als 5 Stellplätzen (bei Nichtwohngebäuden: 6 Stellplätze) muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur ausgestattet sein und es muss ein zusätzlicher Ladepunkt installiert werden. Bauherren oder Immobilieneigentümer, deren Gebäude räumlich verbunden sind, können einige Anforderungen des Gesetzes gemeinsam erfüllen. So besteht die Möglichkeit, eine gemeinsame Leitungsinfrastruktur oder Ladepunkte für ein Quartier zu errichten.


Das Gesetz gilt nicht für Nichtwohngebäude, die im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen stehen und überwiegend von den Eigentümern genutzt werden. Zudem sind Ausnahmen vorgesehen, wenn die Kosten für die Ladeinfrastruktur und Verkabelung in bestehenden Gebäuden mehr als 7% der Gesamtkosten einer wesentlichen Renovierung des Gebäudes übersteigen.


Im Kontext des "Italienischen Handelsrechts" ist es für italienische Unternehmen, die im Bereich Bau und Immobilien in Deutschland tätig sind, sowie für italienische Investoren, die in deutsche Immobilien investieren, wichtig, die Anforderungen dieses Gesetzes zu kennen und bei der Planung und Umsetzung von Bauprojekten zu berücksichtigen.

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