ERBSCHAFT IN ITALIEN UND ITALIENISCHES ERBRECHT

Internationale Erbfälle erzeugen unterschiedlichen Problemen. Wir zeigen Ihnen Losungen auf

Das italienische Erbrecht spielt immer dann eine Rolle, wenn der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Italien hatte und die Rechtsordnung deutsches Erbrecht für anwendbar nicht erklärt hatte. 


Nach italienischem Recht kann eine Erbschaft daher nur testamentarisch oder von Rechts wegen erfolgen, wobei das in Deutschland beliebte "Berliner Testament" (wechselseitige Erbeinsetzung von Ehegatten mit Regelung des Erbes nach dem Tod des zuletzt Versterbenden, geregelt in einer einzigen Urkunde) widerspricht dem italienischen Erbrecht, mit der Folge der Unwirksamkeit.

Auch der Erbvertrag ist dem italienischen Recht fremd.

DIE ERBFOLGE IN ITALIEN

Nach italienischem Recht kann die gesetzliche Erbfolge kann nur dann eintreten, wenn entweder kein Testament vorhanden ist oder das Testament zwar errichtet wurde, aber nicht die Gesamtheit der Anteile des Erblassers am Nachlass regelt.

  • 1. Gesetzliche Erbfolge

    Die gesetzliche Erbfolge (Artikeln 565 ff. des italienischen Zivilgesetzbuches) tritt alternativ oder ergänzend zur testamentarischen Erbfolge ein, wenn der Erblasser die Erbfolge in Bezug auf sein eigenes Vermögen, das in das Testament fällt, nicht vollständig geregelt hat. 


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  • 2. Testament

    Ein Testament ist ein persönlicher Vorgang, mit dem eine Person bestimmt, an wen ihr Vermögen nach ihrem Tod gehen soll. Ein Testament kann auch vermögensunabhängige Bestimmungen enthalten, wie die Anerkennung eines leiblichen Kindes.


    Um die Freiheit derjenigen zu schützen, die ein Testament errichten wollen, verbietet das italienische Gesetz die Gültigkeit von Erbverträgen (d.h. letztwillige Verfügungen, die in einem Vertrag enthalten oder mit den letztwilligen Verfügungen anderer verbunden sind); gemeinschaftliche Testamente (d.h. Testamente, in denen zwei oder mehr Personen zugunsten Dritter verfügen); so genannte wechselseitige Testamente (d.h. Testamente, in denen zwei Personen symmetrisch über ihr Vermögen zugunsten des anderen verfügen).


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  • 3. Pflichtteil

    Was sieht das italienische Recht über den Anteil am Nachlass von dem Pflichteilberechtigen?


    Das italienische Recht schützt die engsten Verwandten (z. B. Ehegatten), indem es die Verfügungsfreiheit des Erblassers in seinen Testamenten einschränkt.


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  • 4. Erbschaftssteur

    In Italien belegene Erbschaftsgegenstände unterfallen der italienischen Erbschaftssteuer. Die Erbschaft wird abgestuft nach dem Grad der Beziehung des Erben zum Erblasser unter Berücksichtigung von Freibeträgen mit Steuersätzen zwischen 4% und 8 % besteuert.


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  • 5. Erbschaftserklärung

    Wenn der Verstorbene auch nur ein Eigentum oder Geld für mindestens 100 000 EUR hinterlassen hat so sind die Erben und/oder Vermächtnisnehmer verpflichtet , dem zuständigen Finanzamt innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod die sogenannten "Dichiarazione di successione" (Erbscahftserklärung) vorzulegen.


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  • 6. Italienische Erbschein?

    Gibt es den Erbschein in Italien genauso wie in Deutschland? Und gibt es das Nachlassgerit? Was ist der Zweck des Europäischen Nachlasszeugnisses? Und welche Aufgaben hat der Nachlasspfleger?


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DIE GESETZLICHE ERBFOLGE

Wann tritt die gesetzliche Erbfolge ein und der Nachlass gesetzlich übergeht?


Gemäß dem italienischen Erbrecht findet "keine gesetzliche Erbfolge statt, wenn die testamentarische Erbfolge ganz oder teilweise fehlt" (Artikel 457 Absatz 2 des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuchs). Das Fehlen eines Testaments ist daher keine zwingende Voraussetzung für die Eröffnung der gesetzlichen Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge kann auch dann eröffnet werden, wenn der Erblasser ein Testament errichtet hat, allerdings nur für den Teil, der darin nicht geregelt ist. Das ist z.B. der Fall, wenn der Erblasser in seinem Testament nur bestimmte Vermächtnisse vorgesehen hat: Vorbehaltlich solcher testamentarischen Regelungen tritt die gesetzliche Erbfolge für den Rest ein. Die Rechtsnachfolge ist also nur insoweit gesetzlich geregelt, als kein testamentarischer Wille vorliegt.


Wer sind die Erben im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge?


Das italienische Erbrecht legt fest, wer die Begünstigten einer gesetzlichen Erbfolge sein können. Es handelt sich um den Ehegatten, die Nachkommen, die Verwandten in aufsteigender Linie, die Verwandten in gerader Linie (Geschwister und Cousins), andere weniger nahe Verwandte und schließlich den Staat (Artikel 565 des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuchs). Die Verwandtschaft ist im italienischen Rechtssystem nur bis zum sechsten Grad berücksichtigt.


Der Erbanspruch im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge richtet sich also nach dem Grad der Verwandtschaft mit dem Erblasser und dem Zusammenerben mit anderen Erben der gleichen Rangordnung sowie anderen Erben einer anderen Rangordnung. 

Die Regel für die Berechnung der Verwandtschaftsgrade, die für alle Fragen der Rechtsnachfolge von entscheidender Bedeutung sind, folgt das Prinzip, dass auf der geraden Linie werden so viele Grade gezählt, wie es Generationen gibt, ohne den Stamm.

In der Seitenlinie werden die Grade von Generation zu Generation geordnet, indem man von einem der Verwandten bis zum gemeinsamen Stamm aufsteigt und von diesem bis zum anderen Verwandten absteigt (wobei der Stamm immer ausgeschlossen wird).


Welche Anteile stehen den gesetzlichen Erben zu?


Das italienische Recht sieht die folgende gesetzliche Erbberechtigte vor: 


(a) Kinder des Erblassers


Die Eltern werden von ihren Kindern zu gleichen Teilen beerbt (Artikel 566 und 567 des Zivilgesetzbuches). Die Anteile der Kinder sind also gleich. Ihr Gesamtanteil ändert sich je nach Vorhandensein eines Ehegatten (s. unten).


(b) Eltern des Erblassers


Hinterlässt der Erblasser nur seine Eltern (und hatte er weder Kinder noch Geschwister oder Ehegatten), so erben diese zu gleichen Teile. Hinterlässt er keine Eltern, Geschwister oder Ehegatten, sondern nur Abkömmlinge in aufsteigender Linie (Großeltern, Urgroßeltern usw.), so erben die Abkömmlinge väterlicherseits die Hälfte und die Abkömmlinge mütterlicherseits die Hälfte. Der nächste Nachkömmling wird jedoch die weniger nahen Nachkömmlinge von der Erbfolge ausschließen.


(c) Geschwistern des Erblassers


Verstirbt der Erblasser ohne Kinder, Eltern oder Ehepartner, sondern nur mit Geschwistern, so erben diese zu gleichen Teile. Gibt es jedoch Halbgeschwister (nämlich die, die nur einen der beiden Elternteile gemeinsam haben, nämlich die Kinder desselben Vaters, aber verschiedener Mütter, oder Kinder derselben Mutter, aber verschiedener Väter), so erhalten letztere die Hälfte der Vollgeschwister.


(d) Ehegatte des Erblassers


Der Ehegatte (auch wenn getrennt, jedoch noch nicht geschieden) erbt immer gemeinsam mit den anderen gesetzlichen Erben. Die Übliche Konstellationen:


-) Hinterlässt der Erblasser einen Ehegatten und ein Kind, erben diese je zur Hälfte.


-) Sind neben dem Ehegatten mehrere Kinder vorhanden, erbt der Ehegatte ein Drittel und die Kinder (zu gleichen Teilen) zwei Drittel.


-) Sind keine Kinder vorhanden, sondern Geschwister oder Eltern neben dem Ehegatten, erbt der Ehegatte zwei Drittel und ein Drittel die Geschwister und/oder Eltern (diese dann zu gleichen Teilen).


-) Falls weder Verwandten in aufsteigender Linie noch Geschwister anwesend sind, hat der Ehegatte Anspruch auf den gesamten Nachlass.


(e) Weitere Verwandte des Erblassers


Hinterlässt der Verstorbene keine Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten, sondern nur Verwandte bis zum sechsten Grad, so erhalten diese den gesamten Nachlass zu gleichen Teilen.


Was geschieht, wenn ein Erben das Erbe ausschlägt?


Schlägt der Erbberechtigte die Erbschaft aus, so erhöht sich sein Anteil auf die anderen Erben (Artikel 522 des italienischen Zivilgesetzbuches). In jedem Fall aber treten die Nachkömmlinge in den Rang ihren Abkömmling ein, wenn sie im Verhältnis zum Erblasser Nachkömmling oder Geschwister sind (Artikel 467).


Der Staat als Erbe


Ist keine der oben genannten Erbberechtigte anwesend oder haben sie alle die Erbschaft ausgeschlagen, wird der Staat Erbe. Der Staat erbt also, wenn es keiner Erbberechtigter bis zum sechsten Grad gibt, und er haftet für die geerbten Schulden im Rahmen des Nachlassvermögens.

DIE TESTAMENTARISCHE ERBFOLGE

Bei der testamentarischen Erbfolge werden die Erben vom Erblasser bestimmt. Somit kann er sein Vermögen abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen verteilen oder eine Person außerhalb des Familienkreises oder eine gemeinnützige Einrichtung als Erben bestimmen.


Kann jeder Testament machen?


Ja, mit Ausnahme von Minderjährigen oder Personen, die sich gewöhnlich im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit befinden und vom Gericht für geschäftsunfähig erklärt wurden. Ein Testament, das von einer geschäftsunfähigen Person errichtet wurde, kann von jedem angefochten werden, der ein Interesse daran hat; das Testament ist jedoch wirksam, bis es gerichtlich für ungültig erklärt wird.


Wer kann der Begünstigte eines testamentarischen Vermächtnisses sein?


Alle natürlichen sowie juristische Personen, die vor dem Eintritt des Erbfalls geboren oder gegründet wurden, können durch ein Testament begünstigt werden. Jeder Begünstigte muss eindeutig identifiziert werden. Jede letztwillige Verfügung zugunsten einer unbestimmten Person oder zugunsten einer von einem Dritten zu benennenden Person ist nichtig.


Was versteht man unter verfügbaren und nicht verfügbaren Anteilen?


Die testamentarische Verfügungsfreiheit ist eingeschränkt, wenn nahe Familienangehörige wie der Ehegatte und die Kinder vorhanden sind, die gesetzlich Anspruch auf einen Anteil am Nachlass haben; der verfügbare Anteil ist der Teil des Nachlasses, über den der Erblasser frei verfügen kann, nachdem der Reserveanteil befriedigt wurde.


Was ist der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer?


Der Erbe tritt die Nachfolge des Erblassers mit dem gesamten oder einem Teil seines Vermögens an und haftet für die Schulden des Nachlasses; der Vermächtnisnehmer hingegen erwirbt bestimmte Vermögensrechte und haftet nicht für die Schulden des Nachlasses.


Wie erstellt man ein Testament?


Um ein privates Testament zu errichten, reicht es aus, wenn Sie Ihren letzten Willen und Ihre letztwilligen Verfügungen auf einem beliebigen Blatt Papier niederschreiben, indem Sie sie vollständig mit Ihrer eigenen Hand schreiben, datieren und unterschreiben. Um ein öffentliches Testament zu errichten, muss man zu einem Notar gehen, der das Testament des Erblassers in Anwesenheit von zwei Zeugen verfasst.

Das Testament wird dann vom Erblasser, den Zeugen und dem Notar unter Angabe des Ortes und des Datums des Empfangs sowie der Uhrzeit unterzeichnet.


Wie kann ein Testament widerrufen werden?


Ein Testament kann von seinem Verfasser immer geändert oder widerrufen werden; Es ist möglich, ein privates Testament durch ein öffentliches Testament zu ändern oder zu widerrufen, und umgekehrt.


Ist ein gemeinschaftliches Testament gültig?


Ein "gemeinschaftliches Testament", d. h. eine einzige Urkunde, mit dem zwei Personen zugunsten eines Dritten verfügen, ist nichtig.


Ist ein "gegenseitiges Testament" wirksam?


Ein "gegenseitiges Testament" ist eine einzige Urkunde, mit dem zwei Personen symmetrisch über ihr Vermögen zugunsten des anderen verfügen; es ist nichtig.


Wie wird ein handschriftliches Testament veröffentlicht?


Das Original des handschriftlichen Testaments muss zusammen mit der Sterbeurkunde des Erblassers bei einem Notar eingereicht werden.

Der Notar erstellt in Anwesenheit von zwei Zeugen einen Bericht, das sogenannte "Protokoll über die Veröffentlichung des handschriftlichen Testaments", in dem die Unterlage beschrieben und sein Inhalt wörtlich wiedergegeben wird.


Ist die Hinterlegung eines handschriftlichen Testaments bei einem Notar Pflicht?


Nein, die Person, die ein handschriftliches Testament verfasst, kann es nach eigenem Ermessen aufbewahren, ohne jemanden zu benachrichtigen; oder, wenn sie befürchtet, dass das Testament verloren gehen könnte, kann sie es bei einem Notar hinterlegen.


Wann ist ein Testament nichtig?


Ein Testament ist nichtig, wenn es schwerwiegende Formfehler aufweist oder gegen das Gesetz verstößt. Bei einem handschriftlichen Testament können schwerwiegende Formmängel im Fehlen einer Unterschrift oder in der unvollständigen Handschrift des Erblassers bestehen.


Wann ist ein Testament anfechtbar?


Ein Testament ist anfechtbar, wenn es Formfehler aufweist, wie das Fehlen eines Datums, oder wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments geschäftsunfähig war. Eine Testamentsanfechtungsklage besteht darin, vor dem zuständigen Gericht ein Verfahren einzuleiten, um das Testament wegen Nichtigkeit oder Ungültigkeit für unwirksam erklären zu lassen. Jeder, der ein Interesse hat, kann ein Rechtsmittel einlegen.


Kann ein Testamentsvollstrecker ernennen werden?


Der Testamentsvollstrecker kann nur vom Erblasser im Rahmen des Testaments ernannt werden.


Es können ein oder mehrere Testamentsvollstrecker ernannt werden, möglicherweise auch aus dem Kreis der Erben oder Vermächtnisnehmer.
Der Testamentsvollstrecker hat dafür zu sorgen, dass der letzte Wille und die letztwilligen Verfügungen des Verstorbenen genau ausgeführt werden, d. h. das Vermögen des Nachlasses zu verwalten, die Nachlassverbindlichkeiten zu begleichen, Schulden einzutreiben und Vermächtnisse zu vollstrecken.

Befinden sich unter den Erblassern Minderjährige, Abwesende, Verbotene oder juristische Personen, muss der Testamentsvollstrecker die Siegel anbringen lassen und ein Inventar des Nachlassvermögens aufstellen.


Kann ein Testament durch einen Vertreter errichtet werden?


Nein, ein Testament ist ein persönlicher Akt und kann daher nicht von einem Vertreter gemacht werden.


Was geschieht, wenn das Testament nur über einige Vermögenswerte verfügt?


Wenn das Testament nur über einige Vermögenswerte verfügt, wird neben der testamentarischen Erbfolge auch die gesetzliche Erbfolge eröffnet, d. h. die im Testament nicht erwähnten Vermögenswerte fallen an die gesetzlichen Erben.

DAS PFLICHTTEILRECHT IN ITALIEN

Italienisches Pflichtteilsrecht, welches bei Vorliegen eines Testaments zu berücksichtigen ist, ist sehr stark ausgestattet.


Wenn ein Testament vorliegt:


-) Ist ein Kind allein vorhanden, hat es Anspruch auf die Hälfte des Erbes. Das Gleiche gilt auch für einen Ehegatten (ohne Kinder).


-) Mehrere Kinder haben (zu gleichen Teilen) Anspruch auf zwei Drittel.


-) Ehegatte und mehrere Kinder haben Anspruch auf ein Viertel (Ehegatte) und die Hälfte (Kinder).


-) Sind neben dem Ehegatten nur die Eltern des Erblassers vorhanden, beanspruchen der Ehegatte die Hälfte und die Eltern ein Viertel.


Die Geschwister des Erblassers haben keinen Pflichtteilsanspruch.


Anders als im deutschen Recht ist der Pflichtteilsanspruch ein realer Anspruch auf das Erbe, nicht lediglich ein Ersatzanspruch gegen den testamentarischen Erben in Form einer Geldforderung.


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DIE ITALIENISCHE ERBSCHAFTSSTEUER

Ein Taschenrechner, ein Stift und Finanzdokumente zur Erbschaftssteuer Italien auf einem Schreibtisch

In Italien belegene Erbschaftsgegenstände unterfallen der italienischen Erbschaftssteuer. Die Erbschaft wird abgestuft nach dem Grad der Beziehung des Erben zum Erblasser unter Berücksichtigung von Freibeträgen mit Steuersätzen zwischen 4% und 8 % besteuert.


Der überlebende Ehegatte und die direkten Nachkommen (Kinder, oder falls diese verstorben sind, die Enkel) haben pro Erbe einen Freibetrag von € 1.000.000. Das darüber hinaus gehende Erbe wird mit 4 % besteuert.



Verwandte bis zum 4. Grade, Geschwister des Erblassers oder Verwandte in der Nebenlinie bis zum 3. Grade zahlen 6 % Erbschaftssteuer, wobei die Geschwister noch einen Freibetrag haben (€ 100.000,--)


Sonstige Erben sind mit einer Erbschaftssteuer von 8 % belastet.


Hinsichtlich der Bewertung der Erbschaft gilt, dass vererbte italienische Staatsanleihen nicht bewertet werden, Aktien und Unternehmensanteile zum Buchwert, ein Firmenwert jedoch ausgenommen wird.


Für die Vererbung von Unternehmensanteilen gilt, dass diese für erbende Kinder steuerfrei sind, sofern diese die Mehrheit im Unternehmen halten und das Unternehmen mindestens 5 Jahre fortgeführt wird.


Für die Vererbung von Immobilien gelten es folgende Sonderregelungen:


Die Umschreibung der Immobilie auf den Erben fallen - ggf. zusätzlich zur Erbschaftssteuer - 3% Hypothekar- und Katastersteuer an, berechnet aus dem Katasterwert, der oftmals tatsächlich nur ein Drittel des Verkehrswertes beträgt. Wird die vererbte Immobilie Erstwohnsitz des Erben, wird stattdessen eine pauschale Abgabe von lediglich € 168 erhoben.


Steuerhoheit:


Sind Erblasser und Erbe Inländer (= wenn Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegen, oder sich ein deutscher Staatsbürger nicht länger als 5 Jahre vor dem Erbfall im Ausland aufgehalten hat), so unterliegt der gesamte Nachlass der deutschen Erbschaftssteuer, also auch das ererbte ausländische Vermögen. Liegen die Voraussetzungen für die Inländereigenschaft weder in der Person des Erblassers, noch des Erben vor, ist die Besteuerung nach deutschem Erbschaftssteuerrecht auf das in Deutschland belegene Vermögen beschränkt. Grundsätzlich hat jeder, der etwas aus dem Nachlass erhält, die Pflicht den Anfall der Erbschaft innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt anzuzeigen.


Darüber hinaus unterliegt die in Italien belegene Erbschaft eines in Deutschland wohnhaften Erblassers der italienischen Besteuerung, wie oben beschrieben. Es ist daher möglich, dass die italienische Steuer mit der deutschen zusammentrifft und dadurch insgesamt eine höhere Steuer anfällt.


Eine Erbplanung ist daher zur Vermeidung von sehr gravierenden finanziellen Nachteilen notwendig, wenn grenzüberschreitendes Vermögen vorhanden ist!

DIE ERBSCHAFTSERKLÄRUNG IN ITALIEN

Italienisches Formular zur Erbschaftssteuererklärung (dichiarazione di successione) für Immobilienvererbung (Immobilienvererbung Italien) von der Finanzbehörde (agenzia delle entrate)

Wenn der Verstorbene auch nur ein Eigentum oder Geld für mindestens 100 000 EUR hinterlassen hat so sind die Erben und/oder Vermächtnisnehmer verpflichtet , dem zuständigen Finanzamt innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod die sogenannten "Dichiarazione di successione" (Erbscahftserklärung) vorzulegen.


Der Erbfall muss innerhalb einer Frist von einem Jahr ab dem Zeitpunkt des Todesfalls bei der zuständigen Erbschafsteuerbehörde (zuständig ist die Behörde am letzte Wohnsitz des Erblassers, oder, falls dieser nicht in Italien lag, die Zentrale Behörde in Rom) gemeldet werden. Die Umschreibung einer Immobilie auf Erben ist nur möglich, wenn die Erbschafanmeldung erfolgt und die Steuer bezahlt ist. Erfolgt die Meldung verspätet, wird eine Strafsteuer und ein Verspätungszuschlag fällig in Höhe von 10 % der geschuldeten Steuern.

Im Falle von Immobilien ist es nach Vorlage der Erbschaferklärung notwendig, die Übertragung der Immobilie zugunsten der Erben und Vermächtnisnehmer im richtigen Verhältnis vorzunehmen.


Die Einreichung der Erbschaferklärung und der Kataster- und Grundbucheintragung sowie alle anderen Erklärungen und / oder Mitteilungen, sind gesetzlich vorgeschrieben.


Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen führt zu Sanktionen und Problemen, die von den Betroffenen erst nach langer Zeit entdeckt werden, mit erheblichen Bußgeldern und Einschränkungen, einschließlich der Unfähigkeit, das geerbte Eigentum zu verkaufen.


Diese sind zur Abgabe der Erbschaferklärung verpflichtet:


(-) Erben, zur Erbschaft berufenen Personen und Vermächtnisnehmer (sofern sie nicht ausdrücklich darauf verzichtet haben oder - da sie nicht im Besitz des Nachlasses sind - die Bestellung eines Nachlassverwalters vor Ablauf der Frist für die Abgabe der Nachlasserklärung verlangen) oder ihre gesetzlichen Vertreter.


(-) Die gesetzlichen Vertreter der Erben oder Vermächtnisnehmer


die Freigabe von Waren im Falle der Abwesenheit des Verstorbenen oder einer Erklärung über den mutmaßlichen Tod.


(-) Die Verwalter des Nachlasses.


(-) Die Treuhänder des verbleibenden Nachlasses.


(-) Testamentsvollstrecker


(-)Treuhänder.


Wenn mehr als eine Person zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet ist, genügt es, nur eine Erklärung abzugeben.


Die zu zahlende Gebühr, die sich auf alle vom Verstorbenen hinterlassenen Vermögenswerte bezieht, wird von den Erben gesamtschuldnerisch und von den Vermächtnisnehmern nur für ihren Anteil erhoben. Zum Zeitpunkt der Abgabe der Erbschaftserklärung und der Katasterübertragung sind Steuern und Abgaben (Sondersteuern, Hypotheken-, Kataster- und Stempelgebühren, Hypothekensteuern) zu bezahlen, mit Ausnahme der Registrierungssteuer, die bei Fälligkeit später direkt von der italienischen Finanzbehörde verlangt wird.

DIE ITALIENISCHE ERBSCHEIN

Ein hölzerner Richterhammer liegt neben juristischen Dokumenten auf weißem Hintergrund zur Erbschaftssteuer in Italien

Der Erbschein ist ein offizielles deutsches Dokument, das den Status des Erben bescheinigt. Er gibt nicht an, welche Vermögenswerte geerbt werden, sondern gibt den jedem Erben zustehenden Anteil am Erbe in Form von Bruchteilen an.

So kann zum Beispiel angegeben werden, dass die Ehefrau des Verstorbenen die Hälfte des Nachlasses erbt, während die Kinder jeweils ein Viertel erhalten.

Gibt's ein italienischer Erbschein?


Anders als das deutsche System sieht das italienische Erbrecht keine dem Erbschein ähnliche Zahl vor. In Italien tritt die Erbfolge automatisch mit dem Tod des Erblassers ein, und die Erben werden Eigentümer des Nachlasses, ohne dass es eines besonderen Dokuments wie des Erbscheins bedarf. Für bestimmte Transaktionen, wie den Zugriff auf die Bankkonten des Verstorbenen oder die Übertragung von Immobilien, kann jedoch eine Erbschaftserklärung erforderlich sein, in der die Erbenstellung und der zustehende Anteil am Erbe bescheinigt werde



Was ist, wenn es sich um einen internationalen Erbfall handelt?


Im Bereich des internationalen Erbrechts hat das europäische Recht wichtige Schritte unternommen, um die Verfahren für grenzüberschreitende Erbfälle innerhalb der Europäischen Union zu harmonisieren und zu vereinfachen. Dies ist in einem zunehmend integrierten Europa, in dem die Mobilität von Personen und Vermögenswerten ständig zunimmt, besonders wichtig.


Die EU-Verordnung 650/2012, auch bekannt als "Erbrechtsverordnung", legt fest, welches nationale Recht im Falle eines internationalen Erbfalls anwendbar ist, und gewährleistet die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Erbsachen in allen Mitgliedstaaten.


Eines der mit der Verordnung eingeführten Instrumente ist das europäische Nachlasszeugnis (ESC). Dieses Dokument soll die Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle innerhalb der EU erleichtern und dient dazu, in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem der Erbfall eingetreten ist, den Status des Erben oder Vermächtnisnehmers und/oder die Befugnisse der Nachlassverwalter nachzuweisen. Es ist eine praktische Lösung, die bürokratische Komplikationen und mögliche Rechtskonflikte zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten vermeidet.


Wie erhalte ich den Erbschein in Deutschland?


Ein Erbschein muss bei dem Nachlassgericht beantragt werden, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Ein bequemerer Weg ist der Antrag über einen Notar.


Welche Unterlagen sind erforderlich, um den Erbschein zu beantragen?


Es müssen eine Reihe von Unterlagen vorlegen, darunter Personalausweis, Sterbeurkunde, etwaige Testamente. Außerdem müssen eine eidesstattliche Erklärung über die Wahrhaftigkeit der Angaben abgegeben werden.


Wie erhalte ich ein europäisches Erfolgszeugnis in Italien?


 In Italien liegt die Zuständigkeit für die Ausstellung des ESC beim Notar.


Die betreffende Person (Erbe, Vermächtnisnehmer, Nachlassverwalter) muss einen Antrag auf Erteilung des europäischen Nachlasszeugnisses stellen. Dieser Antrag kann direkt in Italien gestellt werden, auch wenn die Erbschaft in einem anderen Mitgliedstaat eröffnet wurde.


Dem Antrag sind alle Unterlagen beizufügen, die zum Nachweis der Stellung des Antragstellers und zur Information über den Erbfall erforderlich sind. Das Testament, die Erbschaftserklärung und andere einschlägige Unterlagen gehören dazu.


Der Notar macht die Prüfung aller Unterlagen und wenn alles in Ordnung ist, stellt er Notar das europäische Nachlasszeugnis aus, das in allen EU-Mitgliedstaaten gültig ist, und zwar, ohne dass ein Genehmigungsverfahren oder ähnliches erforderlich ist. Das europäische Nachlasszeugnis ersetzt nicht die internen Nachlassdokumente der Mitgliedstaaten, sondern ergänzt diese vielmehr, um die Abwicklung internationaler Erbfälle zu erleichtern


Die Kosten des Notars für die Beantragung und Ausstellung des Erbscheins variieren nach Komplexität des Erbfalls und Wert der Erbmasse.

FAQ ZUM ITALIENISCHEN ERBRECHT
  • Für wen gilt das italienische Erbrecht?

    Wer in Italien Vermögen besitzt oder dort seinen letzten Aufenthalt hatte, unterliegt italienischem Erbrecht. Deutsche, die in Italien ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, können durch notariell beurkundete Erklärung trotzdem die Anwendung deutschen Rechts wählen.

  • Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen "Das italienische Erbrecht" und dem Erbrecht in anderen Ländern?

    Das italienische Erbrecht folgt dem Grundsatz der "Zwangserbschaft", d. h. bestimmte Familienmitglieder haben von Gesetzes wegen Anspruch auf einen Teil des Nachlasses. Dies unterscheidet sich von Common-Law-Systemen, in denen Einzelpersonen mehr Freiheit bei der Verteilung ihres Vermögens haben.

  • Welche rechtlichen Anforderungen gelten für das Verfassen eines Testaments in Italien?

    In Italien muss ein privates Testament vom Erblasser schriftlich verfasst und datiert werden. Ein notarielles Testament muss in Anwesenheit von zwei Zeugen unterzeichnet werden.

  • Wie wird das Vermögen verteilt, wenn es kein Testament gibt?

    In Ermangelung eines Testaments bestimmt das italienische Recht die Verteilung des Vermögens nach den gesetzlichen Regeln, die das Verhältnis der gesetzlichen Erben zum Verstorbenen berücksichtigen.

  • Kann man ein Testament in Italien anfechten?

    Ja, ein Testament kann in Italien angefochten werden.

    Grundsätzlich kann niemand ein Testament errichten, der für testierunfähig erklärt wurde. Als testierunfähig gelten unter anderem Minderjährige, Geisteskranke sowie Personen, die zwar nicht testierunfähig sind, aber nachweislich zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments aus einem auch nur vorübergehenden Grund nicht in der Lage waren, ein Testament zu errichten. So kann das Testament einer testierunfähigen Person von jeder Person, die ein Interesse daran hat, innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag der Errichtung des Testaments gerichtlich angefochten werden.

  • Wie lange dauert ein Nachlassverfahren in Italien normalerweise?

    Das Nachlassverfahren in Italien kann je nach Komplexität des Nachlasses variieren, dauert aber in der Regel mehrere Monate bis einige Jahre bis zum Abschluss.

  • Gibt es steuerliche Konsequenzen im Zusammenhang mit einer Erbschaft in Italien?

    Ja, in Italien gelten Erbschafts- und Schenkungssteuergesetze, die auf die Übertragung von Vermögenswerten Anwendung finden können, wobei die Steuersätze je nach der Beziehung zwischen dem Verstorbenen und dem Begünstigten variieren.

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