Forderungseinzug in Italien

Wir beraten und vertreten Sie bei der Regelung von grenzüberschreitendem Forderungseinzug.

Verschiedene Euro-Banknoten und Münzen neben einem Taschenrechner auf einem Tisch, die zum Forderungseinzug nach italienischem Inkassorecht dienen.

Die Rückzahlung eines offenen Geldbetrages in Italien kann schwierig sein, sowohl wegen der Sprachbarriere als auch der anderen Rechtssystem. Wir helfen Ihnen durch die Übernahme der Korrespondenz mit dem Schuldner sowie auch durch die Ermittlung seiner wirtschaftlichen Situation. Falls der Schuldner also einer außergerichtlichen Lösung widersetzt, steht die Möglichkeiten zur Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder einer Klage in Deutschland oder Italien und anschließende Vollstreckung in Italien zur Verfügung.

Der Prozess in Italien

Nahaufnahme einer scharfen Gerechtigkeitswaage mit unscharfem Gerichtssaal-Hintergrund zum Thema Forderungseinzug  in Italien

Werden Sie wegen der gesetzlichen Zuständigkeitsregeln auf den italienischen Rechtsweg verwiesen, muss die Erhebung der Klage vor einem italienischen Gericht erfolgen.


In Italien ist die ordentliche Gerichtsbarkeit wie folgt geregelt:


Bei einem Streitwert bis zu ca. EUR 2.500, sowie bei Schadensersatzklagen aus Verkehrsunfällen bis zu einem Wert von EUR 15.000 ist der sogenannte Friedensrichter („Giudice di Pace“) zuständig.


Nach Abschaffung der Amtsgerichte haben die Landgerichte (Tribunale) nunmehr eine Auffangzuständigkeit für die übrigen zivilrechtlichen Streitigkeiten.


Die Oberlandesgerichte ("Corte d’Appello") stellen die Berufungsinstanz dar und sind darüber hinaus für die Erteilung der italienischen Vollstreckungsklausel für deutsche Urteile zuständig.


Schließlich gibt es noch den Kassationshof ("Corte di Cassazione") in Rom als höchste Instanz in Zivilsachen.


Aufgrund der fortdauernden Überlastung der Gerichte ist bei einer Klage statistisch gesehen mit einer Verfahrensdauer bis drei Jahren zu rechnen.

Der italienische Mahnbescheid

Ein Richter in einer schwarzen Robe, die ein rotes Buch über italienisches Prozessrecht zum Forderungseinzug unter dem Arm trägt.

Wenn Sie die Forderung nicht außergerichtlich erwirtschaften können, ist der erste Schritt, einen Mahnbescheid zu beantragen.


Ähnlich unserem deutschen Mahnverfahren, kennt auch das italienische Recht ein summarisches Verfahren ("Procedimento d’ingiunzione"), mit welchem Sie Ihren Anspruch geltend machen können. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie Ihren Anspruch vollständig durch Urkunden (Lieferscheine, Verträge, Registerauszüge, etc.) glaubhaft machen können. Der italienische Mahnbescheid ergeht als Urteil - nach Wahl des Richters, mit oder ohne sofort Vollstreckbarklausel - und ohne Anhörung des Beklagten. Er kann vom Schuldner mit dem Einspruch angefochten werden, mit der Folge, dass über den Anspruch in einem direkt mit dem Einspruch beginnenden Hauptsacheverfahren entschieden wird. Damit ähnelt der Verfahrensablauf dem, wie er in Deutschland bei einem Versäumnisurteil wäre.


Der betragsmäßige Kostenausspruch erfolgt jedenfalls im Urteil. Der Kostenerstattungsanspruch der gewinnenden Partei ist der Höhe nach praktisch nie identisch mit den tatsächlichen Kosten. Das liegt daran, dass das Gericht, welches über die Höhe der zu erstattenden Kosten direkt im Urteil entscheidet, die Anwaltsgebührenrechnung nicht kennt und die Kosten lediglich schätzt.

Italienisches Vollstreckungsverfahren

Die Zwangsvollstreckung ist das Verfahren zur Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen und anderen vollstreckbaren Titeln. Voraussetzung und andererseits ausreichend für die Einleitung einer Vollstreckungsmaßnahme ist der Besitz eines vollstreckbaren Titels in Bezug auf eine Forderung, die „wahr, in fester Höhe und anhängig“ ist (unbestritten, genau beziffert und fällig).

 

Der Grad der „Sicherheit“ ist von Titel zu Titel unterschiedlich. Zu den gerichtlichen Titeln gehören Urteile, Vergleiche und Entscheidungen, die ein Gericht während oder am Ende eines Gerichtsverfahrens erlässt. Zu den außergerichtlichen Titeln gehören z.B. Schuldverschreibungen, öffentliche Urkunden, sowie beglaubigte private Dokumente, die von den Beteiligten unabhängig erstellt wurden. 

Welches Gericht ist zuständig?

 

Für die Vollstreckung sind in Italien die ordentlichen Gerichte zuständig. Das Gesetz zur Vollstreckung ist in der italienischen Zivilprozessordnung enthalten. Das Verfahren ist ähnlich zu dem beim deutschen Gericht.


Wann beginnt die Vollstreckung?


Die Vollstreckung beginnt, wenn dem Schuldner der vollstreckbare Titel zugestellt wird, nämlich eine vollstreckbare Kopie (Original muss beim Gläubigerbesitz bleiben), und der Vollstreckungsbescheinigung („atto di precetto“), durch die an den Schuldner zur Erfüllung seiner Verpflichtung eine allerletzte Frist von mindestens zehn Tagen gegeben wird. Ab dieser Stelle ist eine rechtliche Vertretung erforderlich. Bleibt der Schuldner weiter versäume, kann das Vollstreckungsverfahren durch Pfändung über den Gerichtsvollzieher beginnen. Ziel ist die Zwangsdurchsetzung der titulierten Verpflichtungen. Diese Zwangsdurchsetzung ist sowohl bei Zahlungen von Geldbeträgen als auch bei Verpflichtungen zur Lieferung von beweglichem Vermögen oder zur Freigabe von Immobilien möglich. Jedoch muss die Pfändung innerhalb von 90 Tagen ab dem Tag der Zustellung der Vollstreckungsbescheinigung („atto di precetto“) erfolgen (jedoch nicht vor Ablauf der Vollstreckungsbescheinigung angegebenen Frist), andernfalls erlischt der Vollstreckungsbescheinigung und muss daher neu zugestellt werden. Selbst die Pfändung wird unwirksam, wenn die Übertragung oder der Verkauf nicht innerhalb von 45 Tagen nach ihrer Durchsetzung beantragt wird. Vollstreckungsmaßnahmen.


Art vom Gerichtsmaßnahmen


Das Vollstreckungsgericht erlässt während des Verfahrens verschiedene Arten von Maßnahmen; es erlässt in der Regel Anordnungen, die erforderlich sind, um ein ordnungsgemäßes Verfahren festzulegen, bis hin zu Maßnahmen zur Übertragung beschlagnahmter Vermögenswerte, wie z. B. einem Beschluss zur Übertragung der Immobilie an den Käufer.


Welches Schuldnervermögen wird gepfändet?


Bewegliches Vermögen sowie Immobilie, Forderungen, Unternehmensanteile können vollstreckt werden.


Welche Auswirkungen haben Pfändungsmaßnahmen beim Geld?


Bei Geld bedeutet Vollstreckung, dass die beschlagnahmten Gelder dem Schuldner, gegen den der Vollstreckungsbescheid zum Zeitpunkt der Pfändung vollstreckt wurde, nicht mehr zur Verfügung stehen. Daher sind alle Überweisungen dieser Gelder nichtig und können nicht zur Verhinderung einer Beschlagnahme verwendet werden. 

Kann gegen eine Vollstreckung Beschwerde eingelegt werden?


Das italienische Rechtssystem erlaubt zwei Arten von Rechtsmittel des Schuldners (oder Dritter, die mittelbar betroffen sind) gegen Maßnahmen und Urteile im Zusammenhang mit Vollstreckungsverfahren. Im Wege eines Rechtsmittels können zwei Arten von Beschwerde erwirkt werden: - Beschwerde gegen die Vollstreckung („opposizione all'esecuzione“), mit der das Recht auf Vollstreckung (oder das Recht des Gläubigers, die Vollstreckung vorzunehmen) Infrage gestellt wird. - Beschwerde gegen Vollstreckungsmaßnahmen („opposizione agli atti esecutivi“), mit der das Verfahren wegen Irrtümer (d. h. die Rechtmäßigkeit der im Vollstreckungsverfahren verwendeten Dokumente) angefochten wird. Hat die Vollstreckung bereits begonnen oder wurde die Pfändung mitgeteilt, können vor dem Vollstreckungsgericht besondere Rechtsbehelfe eingelegt werden. Dritte, die Rechte an gepfändeten Vermögenswerten geltend machen, können vor dessen Verkauf oder Übertragung immer noch Beschwerde gegen die Vollstreckung einlegen. 


Kann die Vollstreckung beschränkt werden?


Neben Gegenständen, die aufgrund besonderer Gesetze für unpfändbar erklärt sind, sind vielen Gegenstände von der Vollstreckung ausgenommen, wie z.B. Haushaltsgeräte, die für den Haushalt erforderlich sind oder die der Schuldner für die Erbringung einer öffentlichen Dienstleistung aufbewahren muss, Auch Schmuckgegenstände, Briefe sowie Dokumente, sofern sie nicht Teil einer Sammlung sind, können nicht gepfändet werden. 

Droht die Verjährung?


Die Verjährungsfrist ist je nach Gesetz unterschiedlich. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass je nach Art der Urkunde, auf das sich der Antrag, auf den die Vollstreckung gestützt wird, so kann eine andere Verjährungsfrist festgelegt werden. Die Verjährungsfrist für eine in einem Gerichtsurteil festgelegte Klage beträgt beispielsweise zehn Jahre, obwohl das Gesetz in der Regel eine kürzere Verjährungsfrist für die Art des betreffenden Anspruchs vorsieht.


Vollstreckungsmaßnahmen sind jedoch erfolglos, wenn die Verjährungsfrist für den Anspruch vollständig abgelaufen ist.


Wir raten Ihnen daher, keine Zeit zu verlieren und Ihre Rechte unverzüglich geltend zu machen!

Kosten des italienischen Anwaltes

Ein italienischer Anwalt, die an einem Schreibtisch in eine Mahnung schreibt. Ein Hammer und eine Waage der Gerechtigkeit sind sichtbar und symbolisieren den Forderungseinzug in Italien

Seit dem 24. Januar 2012 gibt es keine gesetzliche Regelung einer Mindest- bzw. Höchstgebühr mehr.


Die Anwaltsgebühren wurden in Italien also liberalisiert und es besteht nun Verhandlungsfreiheit zwischen dem Anwalt und dem Mandanten.


Die Anwaltskosten werden somit zwischen den Parteien im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände bestimmt.


Folgenden Honorarvereinbarungen sind zulässig:


(a) auf Zeitbasis;


(b) als Pauschale, für einzelne Stufen oder Leistungen oder für die gesamte Tätigkeit;


(c) als Prozentsatz des Wertes des Geschäfts oder dessen, was dem Empfänger der Dienstleistung voraussichtlich zugutekommt, nicht nur auf rein finanzieller Ebene.


Hinsichtlich der Anwaltskosten in Italien ist zu bemerken, dass auch bei vollständigem Sieg vor Gericht nicht sicher ist, dass der Gegner dann auch die Verfahrenskosten tragen muss. Das Gericht hat insoweit ein Ermessen und kann die Schwierigkeit der Rechtsfrage genauso ins Kalkül ziehen, wie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beteiligten.


Vor Erhebung eines Mahnbescheides oder einer Klage ist zu empfehlen, sich über die Vermögenslage des Schuldners Auskunft zu verschaffen, d.h. Klarheit zu bekommen, ob aus einem erwirkten Titel später auch vollstreckt werden kann. Andernfalls besteht die Gefahr, dass in ein Verfahren zur Erlangung eines italienischen Vollstreckungstitels investiert wird, der ohnehin nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, was zu unnötigen Kosten führt.

Kosten des italienischen Prozesses

Holzgetäfelter Gerichtssaal mit leerer Geschworenenbank und Stühlen, mit geschnitzten Details und einer professionellen Atmosphäre eines Forderungseinzuges in Italien

Es hängt von so vielen Variablen ab. Zunächst einmal der Sachwert: je höher der Einsatz, desto höher die Gebühren und das Anwaltshonorar. Dann nach der Anzahl der Parteien: je voller ein Prozess ist, desto mehr Kosten fallen zwischen Schriftsätzen und Beweisanträgen an. Dann variieren die Kosten eines Falles unweigerlich aufgrund seiner Schwierigkeit und der benötigten Zeit; dies sind Aspekte, die ein größeres Engagement des Anwalts implizieren und daher sein Honorar erhöhen können.


Wer muss zu Beginn des Prozesses zahlen?


Allerdings muss derjenige, der eine Klage erhebt, die anfänglichen Kosten tragen.


Jedes Mal, wenn Sie einen Rechtsstreit beginnen, müssen Sie eine Gerichtsgebühr bezahlen. Diese ist nicht immer gleich, sondern variiert je nach dem Wert der Sache, über die sich die Parteien streiten. Die Zahlungsfähigkeit wird in der Tat nicht auf der Grundlage des Einkommens des Klägers bestimmt (wie es bei den meisten mittelbaren Steuern der Fall ist), sondern auf der Grundlage des Ergebnisses, den er beim Ausgang des Urteils zu erhalten hofft; und dies selbst dann, wenn es sich nur um eine Erwartung handelt, die alles andere als sicher ist (niemand kann in der Tat wissen, ob das Gericht Richter ihm völlig recht geben wird.


Hinzu kommen die Kosten der Mediation. Es handelt sich um einen Schlichtungsversuch, der durchgeführt werden muss, wenn die Streitigkeit Sache wie Vermietung von Geschäften, Eigentumswohnungen, Versicherungsverträge, Bank- oder Finanzgeschäfte, dingliche Rechte, Familienvereinbarungen, Schadenersatz für medizinische und gesundheitliche Haftung, Schadenersatz für Verkehrsunfälle, Erbschaft zum Gegenstand hat

FAQ ZUM INKASSO IN ITALIEN
  • Wie sieht der italienische Mahnbescheid aus?

    Das italienische Mahnverfahren ist ein summarisches Verfahren, bei dem der Gläubiger seinen Anspruch durch Urkunden glaubhaft machen muss. Der Mahnbescheid ergeht wie ein Urteil und kann vom Schuldner angefochten werden. Wird kein begründeter Einspruch eingelegt, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig. 

  • Wie funktioniert das Vollstreckungsverfahren in Italien?

    Das Vollstreckungsverfahren in Italien beinhaltet den Erhalt eines vollstreckbaren Titels für eine Forderung. 

    Die Vollstreckun beginnt mit der Zustellung des vollstreckbaren Titels an den Schuldner, gefolgt von einer Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtung. Versäumt der Schuldner diese Frist, kann die Vollstreckung durch Pfändung von Vermögenswerten eingeleitet werden

    Es können verschiedene Arten von Vermögenswerten (beweglich, Immobilien, Forderungen, Unternehmensanteile) gepfändet werden. 

  • Was sind die Auswirkungen von Pfändungsmaßnahmen in Italien?

    Im Falle einer Geldpfändung in Italien stehen die beschlagnahmten Gelder dem Schuldner nicht mehr zur Verfügung. Die Pfändung kann sowohl Zahlungen von Geldbeträgen als auch die Freigabe von Vermögenswerten betreffen.

  • Welche Kosten entstehen bei einem juristischen Verfahren in Italien?

    Seit 2012 gibt es in Italien keine gesetzlichen Mindest- oder Höchstgebühren für Rechtsdienstleistungen mehr. Rechtsanwälte und Mandanten können die Honorare unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie der Komplexität des Falles und des Ausgangs des Verfahrens frei aushandeln.

  • Wie werden die Kosten während des juristischen Verfahrens in Italien gemanagt?

    Die Kosten eines Gerichtsverfahrens in Italien hängen von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Streitwert, der Anzahl der Parteien und der Komplexität des Falls. Die Partei, die die Klage einreicht, trägt die Anfangskosten, einschließlich der Gerichtskosten und der Kosten für die Mediation, die bei bestimmten Arten von Streitigkeiten erforderlich ist.

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