Unfallschadenabwicklung

Verkehrsunfall in Italien
Über 500.000 Deutsche sind jährlich in Verkehrsunfälle im Ausland verwickelt - natürlich auch in Italien!
Verkehrsunfall in Italien – Was nun?
Bei einem Verkehrsunfall in Italien gilt italienisches Strassenverkehrsrecht (codice stradale). Eine andere Frage ist, ob auch italienisches Haftpflichtrecht gilt, der Schadenersatzanspruch eines Geschädigten also nach italienischem Recht oder nach einem anderen Recht abgewickelt wird. Bei einem Unfall in Italien gilt grundsätzlich italienisches Schadensersatzrecht: Haben beide Unfallbeteiligte (Schädiger und Geschädigter) allerdings ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, gilt grundsätzlich deutsches Schadenersatzrecht. Die Unfallbeteiligten haben allerdings auch die Möglichkeit, durch Vereinbarung festzulegen, nach welchem Recht sie den Schaden abwickeln wollen.
Grundsätzlich sollten Sie schon aus Beweisgründen immer die Polizei holen und den Unfall von dieser aufnehmen lassen (Polizeiprotokoll unbedingt in Kopie aushändigen lassen!). Nur ausnahmsweise sollten Sie darauf verzichten, z.B. bei Kleinschäden und wenn der Unfallgegner bereit ist, mit Ihnen gemeinsam das Formular des sogenannten europäischen Unfallberichts auszufüllen.
Bestehen Unklarheiten zu Unfallhergang oder Verschuldensfrage, so sollten Sie gegenüber der Polizei nur Angaben zur Person und zum Fahrzeug machen.
Vergessen Sie nicht, sich Namen und Anschrift des Unfallgegners, des KfZ-Halters, amtliches Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, sowie unbedingt die Haftpflichtgesellschaft und -versicherungsnummer (in Italien finden sich die Angaben zur Haftpflicht auf einem Aufkleber in der Windschutzscheibe), sowie Zeit und Ort des Unfalls und Wetterverhältnisse zum Zeitpunkt des Unfalls zu notieren. Wenn möglich sollten auch Fotos/Skizzen aus verschiedenen Blickwinkeln von der Unfallstelle angefertigt werden. Denken Sie daran, dass es in Italien sehr schwierig ist, über ein Autokennzeichen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen den Halter und die Haftpflichtversicherung zu ermitteln. Deshalb ist es unbedingt notwendig, die Daten der Haftpflichtversicherung genau an Ort und Stelle aufzunehmen.
Unterschreiben Sie keinesfalls Erklärungen oder Schriftstücke deren Inhalt Sie nicht vollständig verstehen.
Nach Aufnahme des Unfalls folgt zunächst die außergerichtliche Abwicklung des Schadensfalls. Durch das Gesetzesdekret vom 25.01.2012 der Regierung Monti ist nun vorgeschrieben, dass italienische Versicherungen innerhalb von 60 Tagen ab Zugang der vollständigen Schadensmeldung bei der versicherung entweder einen konkreten regulierungsvorschlag machen oder die Regulierung mit Begründung ablehnen müssen. Bearbeitungszeiten von 6 Monaten und mehr bei den italienischen Haftpflichtversicherungensollten daher der Vergangenehit angehören. Die seit 1.1.2003 geltende Richtlinie verpflichtet alle Versicherungsunternehmen in jedem EU- Mitgliedsstaat eine Regulierungsstelle einzurichten; die italienischen Versicherungen haben diese Bedingung erfüllt. In der Regel beauftragen die italienischen Versicherungen eine deutsche Versicherungsgesellschaft oder spezielle Schadenabwicklungsgesellschaften mit der weiteren Abwicklung. Eine Beschleunigung ergibt sich dadurch allerdings nicht, da die deutschen Regulierungsbeauftragten letztlich nur als Boten zwischen Anspruchsteller und italienischer Versicherung agieren; die Anmeldung des Schadens direkt bei der italienischen Versicherung ist daher auch im Hinblick auf die 60-Tage-Regelung effektiver, denn durch die europäische Richtlinie sind die Versicherungen nur angehalten, innerhalb einer Frist von 90 Tagen nach Schadensmeldung zu reagieren. Zu beachten ist auch, dass durch das Gesetzesdekret vom 25.01.2012 die italienische Versicherung eine Frist von nur 5 Werktagen hat zur Besichtigung des beschädigten Fahrzeugs. Wird der Weg über die Schadensmeldung bei der deutschen Regulierungsbeauftragten gegangen, gilt diese kurze Frist nicht. Auch dies spricht für die direkte Geltendmachung der Ansprüche bei der italienischen Haftpflichtversicherung.
Zu beachten ist, dass der Schadensersatzanspruch nach italienischem Recht nicht alle Positionen umfasst, die der Unfallverursacher nach deutschem Recht zu tragen hätte: Auch nach italienischem Recht sind folgende Positionen vom Gegner zu erstatten, sofern dieser Unfallverursacher war:
-entstandener Sachschaden
-Abschleppkosten
-Unfallbedingte Finanzierungskosten
-Bei Verletzung: Verdienstausfall (in der Höhe gibt es Unterschiede zu Deutschland)
-Heilbehandlungskosten -Schmerzensgeld (auch hier variiert die Höhe im Vergleich zu Deutschland)
-Schmerzensgeld (s. dazu den Artikel Personenschäden)
Im Gegensatz zu Deutschland sind Gutachterkosten nicht erstattungsfähig. Hierin liegt ein erheblicher Nachteil für den Unfallgeschädigten, da es, wenn sich die gegnerische Versicherung nicht ausdrücklich mit einem Kostenvoranschlag der Werkstatt begnügt, zu Beweiszwecken und Feststellung der Schadenshöhe grundsätzlich unerlässlich ist, ein Gutachten eines vereidigten KFZ-Sachverständigen anfertigen zu lassen.
Auch der nach einer Reparatur des Schadens verbleibende Minderwert eines Fahrzeugs, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und Anwaltskosten zählen leider nicht immer zu den von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners (in voller Höhe erstatteten) Positionen. Was diese Punkte betrifft, so gilt im Einzelfall stets, mit dem zuständigen Sachbearbeiter geschickt zu verhandeln – oftmals werden dann doch Positionen anerkannt, die anfänglich zunächst abgewiesen wurden.
In der Praxis endet die außergerichtliche Regulierungsphase mit einem konkreten, schriftlichen Abfindungsangebot der gegnerischen Haftpflichtversicherung, mit dem diese einen bestimmten Betrag anbietet und vom Geschädigten die Erklärung verlangt, dass mit dieser Zahlung sämtliche Ansprüche erledigt sind. Der Geschädigte muss dann die Entscheidung treffen, ob er das Angebot annimmt oder nicht. Hierbei muss auch der Ablauf eines gerichtlichen Verfahrens abgewogen werden.
Wir nehmen für unsere Mandanten direkt mit der italienischen Versicherung Kontakt auf und sprechen die Bearbeitung mit dem italienischen Schadensachbearbeiter dierekt ab, was einen erheblichen zeitlichen Gewinn erzeugt!
Für die gerichtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gilt folgendes:
Die Erhebung der Klage ist am Wohnort des Geschädigten möglich, also in Deutschland, auch wenn sich der Unfall mit einem italienischen Unfallgegner in Italien ereignet hat. Daneben besteht die Möglichkeit der Klageerhebung in Italien, und zwar regelmäßig am Unfallort.
Die Klagemöglichkeit in Deutschland klingt verlockend, hat aber neben Vorteilen auch gravierende Nachteile: Ein Vorteil ist natürlich die Ortsnähe und die fehlende Sprachbarriere. Ein Nachteil ist, dass vom deutschen Gericht italienisches Straßenverkehrsrecht und italienisches Haftpflichtrecht angewandt werden muss. In der Regel verfügen deutsche Gerichte nicht über einschlägige Kenntnisse, so dass die Rechtslage vom Anwalt des Geschädigten, der über diese speziellen Kenntnisse verfügen muss, detailliert vorgetragen werden muss, damit die Klage erfolgreich sein kann. Durch unsere vertieften Kenntnisse ist dies für uns kein Problem.
Häufig holen deutsche Gerichte dann ergänzend noch Universitätsgutachten zum italienischen Recht ein, was die Sache verteuert und zeitlich verlängert. Sind italienische Zeugen zu vernehmen, können sich weitere Komplikationen ergeben, soweit diese nicht freiwillig nach Deutschland zur Vernehmung kommen: In diesem Fall muss das deutsche Gericht im Wege der Amtshilfe das örtlich zuständige italienische Gericht ersuchen, die Vernehmung durchzuführen - das kann dauern! Ist der Rechtsstreit dann entschieden, und zahlt der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung dennoch nicht, muss das Urteil in Italien vollstreckt werden. Dazu muss zunächst die italienische Vollstreckungsklausel vom örtlich zuständigen Berufungsgerichtshof (Corte d’ Appello) erteilt werden, was kostspielig und langwierig ist.
In komplizierten Fällen und bei Involvierung italienischer Zeugen ist daher genau zu überlegen, wo die Klage besser eingereicht wird. Der vermeintliche Vorteil der Klage am Heimatort kann sich ganz schnell zum Nachteil mausern!
Wir beraten und vertreten Sie in Unfallsachen und setzen Ihre Ansprüche sowohl in Deutschland, als auch in Italien durch!
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