Personenschäden

Die Regulierung von Personeneschäden weicht in Italien erheblichem vom in Deutschland Gewohnten ab. Neben dem Ersatz von konkreten finanziellen Schäden wegen Verdienstausfalls und Verdienst-Minderung kommt der Ersatz des sogenannten Danno Biologico zum Tragen, also des "biologischen Schadens", sowie des Danno Morale, der allerdings auch immer dann strapaziert wird, wenn sich jemand zu Unrecht angegriffen fühlt. Der Danno Biologico spielt eine tragende Rolle des italienischen Schadenersatzrechts. Er wird aus verschiedenen Parametern ermittelt, nämlich anhand einer Art Gliedertaxe, der Komponente der zeitlichen Wirkung der Unfallfolgen und dem Lebensalter des Verletzten. In einem relativ komplizierten Punktesystem ergeben sich dann Werte, die mit dem aktuellen Geldwert eines Punktes multipliziert werden. Die Grundlage der Ermittlung ist damit das medizinische Gutachten eines italienischen Arztes, der die Zulassung für diese Art der Untersuchung besitzt. Das Landgericht Mailand und das Landgericht Rom haben jeweils eine Tabelle entwickelt, die in der Praxis brauchbare Anhaltspunkte für die Höhe des Schadenersatzes bieten; sie sind allerdings nicht verbindlich für die anderen italienischen Gerichte. Im Ergebnis ist aber festzustellen, dass die Beträge des Danno Biologico erehblich über den in Deutschland üblichen Schmerzensgeldbeträgen liegen. So steht nach der Mailänder Tabelle etwa einem 25-jährigen Verletzten bei einer 20%igen Invalidität ein Betrag von etwa € 73.000 zu; dieser Betrag kann um bis zu 50% erhöht werden, wenn besondere Umstände dies gerechtfertigt erscheinen lassen.
Auch die Hinterbliebenen eines Unfallopfers haben einer Anspruch auf Ersatz des Danno Tanatologico, also des immateriellen Schadens infolge des Todes eines Familienmitglieds.
Die zu berücksichtigenden Parameter sind Alter des Opfers, Alter der Familienmitglieder, Verwandtschaftsgrad zum Opfer. Die Berechnungen führen zu ganz erheblichen Beträgen im sechsstelligen Bereich.
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