Verkehrsrecht
Ordnungswidrigkeit

Die Zeiten, als Italien als das Land des lässigen Autofahrens ohne wirkliche Regeln galt, und mancher den Eindruck gewinnen konnte, eine rote Ampel sei nur zur Straßendekoration aufgestellt, sind endgültig vorbei.
Italien ist seit einigen Jahren ein Land mit sehr rigiden Straßenverkehrsvorschriften, deren Einhaltung von der italienischen Polizei effizient und unnachgiebig durchgesetzt wird.
Es empfiehlt sich deshalb eine ausgiebige Beschäftigung mit den Regeln vor Antritt der Reise.
Unser Kompetenzteam hilft Ihnen, Ihre Rechte als Betroffener in geeigneter Weise zu wahren!
Unfallschadenabwicklung

Über 500.000 Deutsche sind jährlich in Verkehrsunfälle im Ausland verwickelt - natürlich auch in Italien!
Verkehrsunfall in Italien - Was nun?
Bei einem Verkehrsunfall in Italien gilt italienisches Strassenverkehrsrecht (codice stradale). Eine andere Frage ist, ob auch italienisches Haftpflichtrecht gilt, der Schadenersatzanspruch eines Geschädigten also nach italienischem Recht oder nach einem anderen Recht abgewickelt wird. Bei einem Unfall in Italien gilt grundsätzlich italienisches Schadensersatzrecht: Haben beide Unfallbeteiligte (Schädiger und Geschädigter) allerdings ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, gilt grundsätzlich deutsches Schadenersatzrecht. Die Unfallbeteiligten haben allerdings auch die Möglichkeit, durch Vereinbarung festzulegen, nach welchem Recht sie den Schaden abwickeln wollen.
Wir beraten und vertreten Sie in Unfallsachen und setzen Ihre
Ansprüche sowohl in Deutschland, als auch in Italien durch!
Personenschäden

Die Regulierung von Personenschäden nach italienischem Recht unterscheidet sich gravierend von den deutschen Gepflogenheiten. Das italienische Recht kennt zunächst den danno biologico, also den "biologischen Schaden".
In einem komplizierten System, welches das Alter des Verletzten, den Grad der Verletzung anhand einer Art Gliedertaxe und einen evtl. Dauerschaden nach Art und Schwere nach Punkten einbezieht, werden Schadenersatzbeträge errechnet, die ganz erheblich über den in Deutschland in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Summen liegen. Das muss man wissen, wenn z.B. ein Unfall vor einem deutschen Gericht nach italienischem Recht beurteilt wird!
Daneben gibt es noch den Danno morale, also den "moralischen Schaden", eine Art Schmerzensgeld, wobei der danno biologico aber bereits mindestens teilweise das abdeckt, was man in Deutschland unter Schmerzensgeld versteht. Der danno morale wird auch in ganz anderen Fällen herangezogen, z.B. bei der Geltendmachung eines Image-Schadens.
Um hinsichtlich des danno biologico zu einem zutreffenden Ergebnis zu gelangen, ist stets die Untersuchung des Verletzten durch einen für diese Untersuchung zugelassenen italienischen Arzt erforderlich.
Die in Deutschland gebräuchlichen Schmerzensgeldtabellen kennt man in Italien nicht. Viele Gerichte orientieren sich an einer vom Landgericht Mailand veröffentlichten Tabelle, in der die Parameter der oben beschriebenen Berechnung einegflossen und in Geldbeträge umgesetzt sind. Verbindlich ist diese Tabelle allerdings nicht.
Wir helfen Ihnen, wenn es um die Durchsetzung von Forderungen wegen eines in Italien erlittenen Körperschadens geht!
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