Italienisches Mahnverfahren
Die Einleitung des italienischen Mahnverfahrens (procedimento d’ingiunzione) ist nur bei Vorliegen folgender Ansprüche möglich:
a) fällige und bestimmte Geldforderungen
b) Anspruch auf Herausgabe einer bestimmten Sache
Ferner muss der Anspruch durch schriftliche Beweise belegbar sein. Ebenso wie beim ordentlichen Verfahren herrscht ab einem Streitwert von € 516, 46 Anwaltszwang.
Durch die Einleitung des Mahnverfahrens eröffnet die Möglichkeit schnell einen vollstreckbaren Titel in Händen zu halten.
Es folgt eine Illustration des Mahnverfahrens.
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