Italienisches Mahnverfahren

Die Einleitung des italienischen Mahnverfahrens (procedimento d’ingiunzione) ist nur bei Vorliegen folgender Ansprüche möglich:


a) fällige und bestimmte Geldforderungen
b) Anspruch auf Herausgabe einer bestimmten Sache

Ferner muss der Anspruch durch schriftliche Beweise belegbar sein. Ebenso wie beim ordentlichen Verfahren herrscht ab einem Streitwert von € 516, 46 Anwaltszwang.

Durch die Einleitung des Mahnverfahrens eröffnet die Möglichkeit schnell einen vollstreckbaren Titel in Händen zu halten.

 

Es folgt eine Illustration des Mahnverfahrens.

Versione in italiano

Kontakt und Terminvereinbarung

LegaleDE®

Rechtsanwälte

Türkenstr.11

80333 München

__________________

Büro Verona:

Corso Porta Nuova 11

37122 Verona

__________________

 

Telefon

DE+49 89 5199680 

IT +39 045 4857440 

 

Fax

DE+49 89 51996868

IT+39 045 4853968 


E-Mail: info@legale.de

__________________

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular

 

Wir sind auch in Facebook!