Verfahrensrecht
Italienisches Mahnverfahren

Die Einleitung des italienischen Mahnverfahrens (procedimento d’ingiunzione) ist nur bei Vorliegen folgender Ansprüche möglich:
a) fällige und bestimmte Geldforderungen
b) Anspruch auf Herausgabe einer bestimmten Sache
Ferner muss der Anspruch durch schriftliche Beweise belegbar sein. Ebenso wie beim ordentlichen Verfahren herrscht ab einem Streitwert von € 516, 46 Anwaltszwang.
Wir stehen Ihnen bei Ihrem Mahnverfahren mit unserem Fachwissen zur Seite!
Italienischer Zivilprozess
Zuständigkeiten

Wenn Vertragspartner ihren Aufenthalt oder Gesellschaftssitz in unterschiedlichen Staaten haben, stellt sich die Frage, ob im Fall eines etwaigen Rechtsstreits die Gerichte des einen Staates oder aber die Gerichte des anderen Staates zuständig sind.
Vollstreckung in Italien

Hat ein deutscher Gläubiger ein deutsches Urteil erstritten, stellt sich die Frage wie
dessen Inhalt in Italien in die Realität umgesetzt werden kann.
Dies ist die Frage nach der Vollstreckbarkeit, also ob und unter welchen Voraussetzungen Entscheidungen eines ausländischen Gerichts in Deutschland bzw. Entscheidungen eines deutschen Gerichts im
Ausland vollstreckt werden können.
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