Steuerrecht

Besteuerung von Erbschaften

erben in Italien, Erschaftssteuer Italien

In Italien war im Jahre 2001 die Erbschaftssteuer abgeschafft worden. Im Oktober 2006 wurde sie unter der Regierung Prodi wieder eingeführt.


Die Erbschaft wird abgestuft nach dem Grad der Beziehung des Erben zum Erblasser unter Berücksichtigung von Freibeträgen mit Steuersätzen zwischen 4% und 8 % besteuert. 

Hinsichtlich der Bewertung der Erbschaft gilt, dass vererbte italienische Staatsanleihen nicht bewertet werden, Aktien und Unternehmensanteile zum Buchwert, ein Firmenwert jedoch ausgenommen wird. Für die Vererbung von Unternehmensanteilen gilt, dass diese für erbende Kinder steuerfrei sind, sofern diese die Mehrheit im Unternehmen halten und das Unternehmen mindestens 5 Jahre fortgeführt wird. 

 

Der überlebende Ehegatte und die direkten Nachkommen (Kinder, oder falls diese verstorben sind, die Enkel) haben pro Erbe einen Freibetrag von € 1.000.000. Das darüber hinaus gehende Erbe wird mit 4 % besteuert.

 

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Im Erbfall sorgen wir dafür, dass alle steuerlichen Formalitäten in Italien richtig erledigt werden und die Umschreibung einer zur Erbschaft gehörenden Immobilie auf die Erben erfolgt.

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