Photovoltaik in Italien
Errichtung von Photovoltaikanlagen in Italien

Wer in Italien in Photovoltaiktechnologie investieren will, findet beste
meteorologische Voraussetzungen, aber auch eine dem EEG vergleichbare Gesetzeslage vor; besonders interessant ist die Tatsache, dass die Einspeisevergütung indexiert, also inflationsgeschützt
ist.
Die sehr unübersichtliche Gesetzeslage bei Errichtung und Betrieb von Photovoltaikanlagen, bei der nationale, regionale und kommunale Vorschriften zu beachten waren, die sich "alle 5 Minuten"
änderten, mündete im Mai 2011 in das Gesetzeswerk "Conto Energia IV", das nun einen national verbindlichen Rahmen setzt. Kernpunkt des Conto Energia IV ist neben der Herabsetzung der Förderung die
Unterscheidung von kleineren Anlagen unter 1 MW und solchen, die eine höhere Kapazität haben, sowie die Unterscheidung nach Auf-Dach-Anlagen und Freilandanlagen. Bemerkenswert ist das Erfordernis,
ein Projekt bei einer nationalen Stelle anmelden zu müssen, um überhaupt an der Förderung teilnehmen zu können; die Förderung kann herabgesetzt werden, wenn der Fördertopf für den betreffenden
Zeitraum mehr Projektanmeldungen verkraften muss, als geplant waren. neben den ökonomischen Aspekten beschreibt das Conto Enegria IV nun auch die baurechtliche Situation verbindlich für ganz
Italien.
Strategisch wird ein Photovoltaik-Projekt mit der Standortauswahl beginnen. Neben den meteorologischen und topographischen Fragen spielt die Gesetzgebung eine wichtige Rolle, z.B. in Bezug auf einzuhaltende Abstandsflächen, Ausgleichsverpflichtungen und der sich daraus ergebenden Flächennutzungsbeschränkungen. Von entscheidender Wichtigkeit für die Wirtschaftlichkeit ist die Frage der Anschließungsmöglichkeit an das Stromnetz des Netzbetreibers ENEL; insoweit stellen sich Fragen nach der Entfernung zum Übergabepunkt, nach den Überleitungsrechten und den Kosten und der Dauer des Leitungsbaus.
Stützen Sie sich auf unsere Erfahrung! Wir begleiten Ihr Projekt in allen Phasen.
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