Forderungseinzug in Italien

Rechtsverfolgung und -verteidigung sind in Italien grundsätzlich ähnlich geregelt wie
in Deutschland.
Als Gläubiger eines Schuldners in Italien können Sie zunächst versuchen, auf gütlichem Wege die Forderung beizutreiben. Wir helfen Ihnen dabei durch die Übernahme der Korrespondenz mit dem Schuldner,
Ermittlung seiner wirtschaftlichen Situation mittels italienischer Auskunfteien und, falls der Schuldner gar zunächst unauffindbar ist, durch Ermittlung seines Aufenthaltes.
Falls diese Bemühungen fehl schlagen, sich der Schuldner also einer außergerichtlichen Lösung widersetzt, stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.
Welcher Weg nun in Ihrem Fall der günstigste ist,
überprüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen.
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