Familienrecht

Die Deutsch-Italienische Ehe
Wegen der Komplexität der familienrechtlichen Materie in beiden Ländern kann die folgende Darstellung nur einen groben Überblick über die familienrechtlichen Regelungen in Italien und Deutschland wiedergeben und nur auf einige Unterschiede von „gemischten Ehen“ hinweisen.
Welches Recht auf eine zwischen einer/m ItalienerIn und einer/m Deutschen anzuwenden ist, bestimmt sich nach den Regeln des internationalen Privatrechts, die sich in Deutschland überwiegend im
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) finden.
Ganz allgemein kann festgehalten werden, dass auf eine gemischte Ehe,
deren Ehegatten ihren gewöhnlichen gemeinsamen Aufenthaltsort in Italien haben/hatten grundsätzlich italienisches Recht zur Anwendung kommt (unabhängig davon, wo die Ehe geschlossen wurde), auf Ehen,
deren Ehegatten sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten, deutsches Recht anzuwenden ist, von gewissen Ausnahmen abgesehen.
Deutsch-italienische Ehen und ihre Auflösung erzeugen eine Vielzahl von unterschiedlichen Problemen.
Wir zeigen Ihnen Lösungswege auf und beraten Sie gern, auch im Bezug auf
Eheverträge.

Kindergeld
Immer wieder kommt es vor, dass Eltern grenzüberschreitend arbeiten, also z.B. der Vater in Italien arbeitet, die Mutter aber mit den Kindern aber in Deutschland lebt. In einer solchen Konstellation, die hier zur Erläuterung der Rechtslage als Beispielfall dienen soll, ergeben sich nicht selten Schwierigkeiten im Hinblick auf das Kindergeld.
Nach Art 73 der Verordnung (EWG) 1408/71 hat ein Arbeitnehmer, der den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates unterliegt, Anspruch auf die Inländern gleichgestellten Familienleistungen für seine
Familienangehörigen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU wohnen.
Der in Italien arbeitende Vater kann also in Italien Familienleistungen verlangen, als würde seine Familie in Italien wohnen. Nach Art. 76 der VO 1408/71 würden dann Ansprüche in Deutschland ruhen, auch wenn die Kinder in Deutschland leben. Ob der Vater aber in Italien tatsächlich Familienleistungen beziehen kann, ist nach den italienischen Gesetzen zu beantworten.
Nicht selten wird dies von deutschen Familienkassen nicht richtig beurteilt und die Bewilligung von deutschem Kindergeld zu Unrecht verweigert.
Unser Kompetenzteam berät Sie gern!
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