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Am 25.01.2012 ist das Maßnahmenpaket der Regierung Monti zur
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Italiens Gesetz geworden, das sogenannte Decreto Liberalizzazioni.

 

Ein Teil der Maßnahmen tritt sofort in Kraft, bei
anderen gibt es Übergangsfristen von drei bis sechs Monaten.

Als wichtige Maßnahmen in Bezug auf den zivilrechtlichen Bereich sehen wir:



  1. Einführung der „Società semplificata a
    responsabilità limitata” also die vereinfachte GmbH; hierzu wird Art. 2364 bis
    in den Codice civile eingeführt. Die Gesellschaft kann nur von Menschen bis 35 Jahren (!!) gegründet
    werden; das Mindestkapital beträgt 1 €; die Gründung erfolgt durch
    Privatvertrag, der beim Unternehmensregister zu hinterlegen ist. Das Ganze ist vielleicht vergleichbar mit der
    UG im deutschen Recht, wobei die Altersbeschränkung für die Gründer nach
    deutschen Maßstäben diskriminierend ist.
  2. Einführung des „Tribunale d‘ impresa“ also
    des Unternehmensgerichtes, als Kammer bei den Landgerichten. Diese treten an
    die Stelle der Kammern für geistiges Eigentum und sind zuständig für Klagen wegen Verletzung des geistigen
    Eigentums, aber auch für Klagen zwischen Gesellschaftern, Gesellschaften und
    ihren Organen, Aktionärsklagen, Sammelklagen. Vergleichbar ist das mit den
    Kammern für Handelssachen bei den deutschen Landgerichten.
  3. Einführung der Veröffentlichung von den
    Verbraucher benachteiligenden Klauseln in von Unternehmen verwendeten
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen; diese sollen im Internet angeprangert werden.
  4. Abschaffung der Tarife in den
    Gebührenordnungen der verkammerten Berufe (Architekten, Anwälte usw.) und
    Einführung von Kostenvoranschlägen für den vom Kunden erteilten Auftrag. Mithin
    totale Liberalisierung der Preise. Wie
    das in der Praxis funktionieren soll, bleibt abzuwarten; welche Beträge sollen die Gerichte in

    Urteilen als Kostenerstattung an die obsiegende Partei künftig zusprechen? Wie soll ein Kostenvoranschlag erstellt
    werden, wenn die Kosten maßgeblich vom Verhalten des Gegners abhängen? z.B. wenn dieser aus einem völlig anderen Grund
    Widerklage erhebt? Oder einen Antrag auf
    Beweissicherung stellt?
  5. Zulassung neuer Apotheken (man spricht von
    5.000) und zusätzlicher Notare, und zwar 550 Stellen bis Ende 2012, weitere 500
    Stellen bis Ende 2013 und 470 Stellen bis Ende 2014. Diese Maßnahmen sind eindeutig zu begrüßen!
  6. Tankstellen dürfen auch bei Markenbindung
    50% der Treibstoffe am freien Markt einkaufen und können ihr Warensortiment
    beliebig ausweiten, Treibstoffpreise
    sollen transparenter kommuniziert werden; auch der Gasmarkt wird liberalisiert.
  7. Einführung der elektronischen Überwachung
    der Einhaltung der Krafthaftpflicht-Versicherungspflicht von Kraftfahrzeugen; italienische Versicherungen müssen
    Prämienvergünstigungen gewähren, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug vor Abschluss der Versicherung überprüfen
    und/oder mit einer Blackbox (im Sinne eines Fahrtenschreibers) ausstatten
    lässt. Krafthaftpflichtversicherungen müssen im Schadensfall dem Geschädigten innerhalb
    von 60 Tagen einen Regulierungsvorschlag oder die Regulierungsablehnung
    zukommen lassen; die Frist verkürzt sich auf 30 Tage bei Vorlage eines gemeinsamen
    Unfallberichts (Europäischer Unfallbericht). Der Versicherung muss ein Zeitraum
    von fünf Werktagen ab Zugang der Schadensmeldung bei der Versicherung zur
    Besichtigung des Schadens gegeben werden. Wird der Versicherung diese Möglichkeit nicht
    eingeräumt, ist diese in ihrer Bewertung
    des Schadens frei und muss nur gegen Vorlage der bezahlten Reparaturrechnung
    leisten.
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