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Am 25.01.2012 ist das Maßnahmenpaket der Regierung Monti zur
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Italiens Gesetz geworden, das sogenannte Decreto Liberalizzazioni.
Ein Teil der Maßnahmen tritt sofort in Kraft, bei
anderen gibt es Übergangsfristen von drei bis sechs Monaten.
Als wichtige Maßnahmen in Bezug auf den zivilrechtlichen Bereich sehen wir:
- Einführung der „Società semplificata a
responsabilità limitata” also die vereinfachte GmbH; hierzu wird Art. 2364 bis
in den Codice civile eingeführt. Die Gesellschaft kann nur von Menschen bis 35 Jahren (!!) gegründet
werden; das Mindestkapital beträgt 1 €; die Gründung erfolgt durch
Privatvertrag, der beim Unternehmensregister zu hinterlegen ist. Das Ganze ist vielleicht vergleichbar mit der
UG im deutschen Recht, wobei die Altersbeschränkung für die Gründer nach
deutschen Maßstäben diskriminierend ist. - Einführung des „Tribunale d‘ impresa“ also
des Unternehmensgerichtes, als Kammer bei den Landgerichten. Diese treten an
die Stelle der Kammern für geistiges Eigentum und sind zuständig für Klagen wegen Verletzung des geistigen
Eigentums, aber auch für Klagen zwischen Gesellschaftern, Gesellschaften und
ihren Organen, Aktionärsklagen, Sammelklagen. Vergleichbar ist das mit den
Kammern für Handelssachen bei den deutschen Landgerichten. - Einführung der Veröffentlichung von den
Verbraucher benachteiligenden Klauseln in von Unternehmen verwendeten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen; diese sollen im Internet angeprangert werden. - Abschaffung der Tarife in den
Gebührenordnungen der verkammerten Berufe (Architekten, Anwälte usw.) und
Einführung von Kostenvoranschlägen für den vom Kunden erteilten Auftrag. Mithin
totale Liberalisierung der Preise. Wie
das in der Praxis funktionieren soll, bleibt abzuwarten; welche Beträge sollen die Gerichte in
Urteilen als Kostenerstattung an die obsiegende Partei künftig zusprechen? Wie soll ein Kostenvoranschlag erstellt
werden, wenn die Kosten maßgeblich vom Verhalten des Gegners abhängen? z.B. wenn dieser aus einem völlig anderen Grund
Widerklage erhebt? Oder einen Antrag auf
Beweissicherung stellt? - Zulassung neuer Apotheken (man spricht von
5.000) und zusätzlicher Notare, und zwar 550 Stellen bis Ende 2012, weitere 500
Stellen bis Ende 2013 und 470 Stellen bis Ende 2014. Diese Maßnahmen sind eindeutig zu begrüßen! - Tankstellen dürfen auch bei Markenbindung
50% der Treibstoffe am freien Markt einkaufen und können ihr Warensortiment
beliebig ausweiten, Treibstoffpreise
sollen transparenter kommuniziert werden; auch der Gasmarkt wird liberalisiert. - Einführung der elektronischen Überwachung
der Einhaltung der Krafthaftpflicht-Versicherungspflicht von Kraftfahrzeugen; italienische Versicherungen müssen
Prämienvergünstigungen gewähren, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug vor Abschluss der Versicherung überprüfen
und/oder mit einer Blackbox (im Sinne eines Fahrtenschreibers) ausstatten
lässt. Krafthaftpflichtversicherungen müssen im Schadensfall dem Geschädigten innerhalb
von 60 Tagen einen Regulierungsvorschlag oder die Regulierungsablehnung
zukommen lassen; die Frist verkürzt sich auf 30 Tage bei Vorlage eines gemeinsamen
Unfallberichts (Europäischer Unfallbericht). Der Versicherung muss ein Zeitraum
von fünf Werktagen ab Zugang der Schadensmeldung bei der Versicherung zur
Besichtigung des Schadens gegeben werden. Wird der Versicherung diese Möglichkeit nicht
eingeräumt, ist diese in ihrer Bewertung
des Schadens frei und muss nur gegen Vorlage der bezahlten Reparaturrechnung
leisten.
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